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Kirche AKTUELL
Frei-Räume
Das Gemeindehaus ist ein kirchliches Gebäude, in dem alle Gruppen der Kirchengemeinde Räume finden sollen, christliches Miteinander zu erleben und zu praktizieren. Um dies zu gewährleisten erlässt der Kirchenvorstand folgende Hausordnung:
- Jede Gruppe hat die Räume (incl. Küche!) sowie die Außenanlagen so zu hinterlassen, wie sie von ihr vorgefunden wurden.
- Aus Rücksicht auf die Kindergruppen, die das Haus täglich nutzen ist das Rauchen im gesamten Gebäude nicht gestattet.
- Für den Genuss von Alkohol gilt das jeweils gültige Jugendschutzgesetz.
- Das Telefon ist der dienstlichen Nutzung vorbehalten. Privatgespräche sind zu erstatten.
- Müll ist getrennt in die bereitstehenden Abfallbehälter zu entsorgen.
- Das Gemeindehaus darf nicht unbeaufsichtigt offen stehen.
- Die Materialräume sind abzuschließen.
- Der Kirchenvorstand kann Vereinen, Verbänden oder Privatpersonen die Nutzung des Gemeindehauses gestatten. Das Obergeschoß bleibt von Fremdnutzungen ausgeschlossen.
- Die Nutzungskosten müssen nach den jeweils geltenden Sätzen erstatten werden und sind bei der Schlüsselübergabe zu entrichten.
- Bei Defekten oder Zerstörungen ist umgehend der Hausmeister oder der Vorsitzende des Kirchenvorstandes zu benachrichtigen.
- Für die Einhaltung der Hausordnung ist der/die Leiter/in der nutzenden Gruppe verantwortlich.
Bergenhusen, den 20.10.2003
Der Kirchenvorstand


